Hauptversammlung 2010
Gemäß § 262 Abs. 20 Aktiengesetz in der Fassung des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 (BGBl. Nr. 71/2009) teilen wir den Aktionären der CA Immo International AG mit, dass die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), derzeit nicht möglich ist. Die CA Immo International AG wird einen geeigneten elektronischen Kommunikationsweg rechtzeitig auf dieser Website bekanntgeben. Das genaue Prozedere für die Übermittlung der Depotbestätigungen und die Frist für die Übermittlung der Depotbestätigungen wird vor der nächsten Hauptversammlung rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht.
Die 6. ordentliche Hauptversammlung findet am 5. Mai 2010 im Hotel Savoyen Vienna, 1030 Wien, Rennweg 16 statt.
Hauptversammlung 2009
Einladung
zu der am Donnerstag, den 7. Mai 2009, um 10 Uhr
im Hotel Savoyen Vienna
1030 Wien, Rennweg 16
stattfindenden
5. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
mit folgender
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2008 nach UGB samt Lagebericht und Vorlage des Konzernabschlusses 2008 nach IFRS samt Konzernlagebericht sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.
3. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat.
4. Beschlussfassung über die Vergütung an den Aufsichtsrat.
5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Der Jahresabschluss 2008 nach UGB samt Lagebericht, der Konzernabschluss 2008 nach IFRS samt Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und sonstige mit der Hauptversammlung in Zusammenhang stehende Dokumente stehen den Aktionären am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien, Mechelgasse 1, während der üblichen Geschäftsstunden und auf der Website der Gesellschaft unter www.caimmointernational.com kostenlos zur Verfügung. Der Geschäftsbericht kann auch unter Tel. 0800 01 01 50 angefordert werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die spätestens am Donnerstag, den 30. April 2009 ihre Aktien (Zwischenscheine) bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, bei einem österreichischen öffentlichen Notar, bei der Hauptniederlassung einer inländischen Bank oder bei der Gesellschaft während der Geschäftsstunden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien (Zwischenscheine) mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist (4. Mai 2009) bei der Gesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Faxnummer +43 (0)1 532 59 07-595, einzureichen.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 43.460.785 Stück auf Inhaber lautende Aktien. Jede Aktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt. Falls Aktien nicht voll eingezahlt sind, gilt die für jede Aktie geleistete Mindesteinlage als eine Stimme.
Wien, im April 2009 Der Vorstand
Einladung und Tagesordnung (.pdf)
Anträge (.pdf)
CA Immo International Jahresabschluss zum 31.12.2008 (.pdf)
Lebenslauf Mag. Helmut Bernkopf (.pdf)
Lebenslauf Mag. Peter Hofbauer (.pdf)
Abstimmungsergebnisse (.pdf)
Präsentation (.pdf)
GSC Research Bericht (.pdf)
Downloads Hauptversammlung 2008
Allgemeine Information
Laut Satzung der Gesellschaft beruft der Vorstand oder der Aufsichtsrat die Hauptversammlung am eingetragenen Sitz der Gesellschaft ein. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind, wenn Aktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, nur die Aktionäre berechtigt, die bei einem österreichischen öffentlichen Notar, bei der Hauptniederlassung einer inländischen Bank, bei den in der Einberufung zur Hauptversammlung bestimmten anderen in- und ausländischen Kreditunternehmungen oder bei der Gesellschaft innerhalb der sich aus dem folgenden Absatz ergebenden Frist während der Geschäftsstunden ihre Aktien (Zwischenscheine) bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Sind keine Aktienzertifikate (Zwischenscheine) ausgegeben, sind die Bedingungen, unter denen die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen sind, der Einberufung zu entnehmen. Je eine Aktie der bei der Abstimmung vertretenen Aktien gewährt eine Stimme. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder einer seiner Stellvertreter. Ist keiner von diesen erschienen oder zur Leitung der Versammlung bereit, so leitet der zur Beurkundung beigezogene Notar die Versammlung zur Wahl eines Vorsitzenden, der den Vorsitz führt, die Abfolge der Tagesordnungspunkte festlegt und die Form der Abstimmung bestimmt.
Nach oben